EAG - Information zur Elektrogeräterücknahme
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Elektroaltgeräte, die nicht mehr benutzt werden, dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden.
Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Konstruktionsbüro Kuhn bietet privaten Endnutzern/privaten Haushalten folgende Rücknahmemöglichkeiten an:
- Kostenlose Rücknahme von bis zu 3 kleinen Geräten (Äußere Abmessung kleiner als 25cm)
- 1:1 Rücknahme bei Neukauf eines gleichartigen Großgeräts
Abwicklung der Rücknahme/Abgabe:
- Sie als Kunde senden uns das Altgerät (die Altgeräte) zu. Die Versandkosten müssen Sie tragen!
- Prüfen Sie zuvor das Gerät (die Geräte) auf eventuelle Schäden wie auslaufende Flüssigkeiten, geplatzte Akkus oder scharfe Kanten
- Alle Batterien und Akkus müssen aus dem Gerät (aus den Geräten) vor der Entsorgung ausgebaut werden und in (z.B. kommunalen) Sammelstellen abgegeben werden!
- Vor allem bei größeren Geräten: Sichere Lagerung im Fahrzeug, z. B. durch Spanngurte oder Kartonage. Kleinere Geräte in geeignete Behälter legen.
- Bringen Sie das Gerät zu einem zertifizierten Wertstoffhof.
Alternativ können Sie als Kunde Elektroaltgeräte auch persönlich in unserem Shop in Brohm nach vorheriger Absprache abgeben.
Personenbezogene Daten:
Sie als Endnutzer sind eigenverantwortlich in Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf Ihren Altgeräten.
Dieses Symbol auf dem Gerät bedeutet:

Nicht über den Hausmüll entsorgen!
Kommunale Abgabestellen:
new Environplasma Verwertungscenter GmbH, Pleetzer Weg 3, D–17098 Friedland
Abgabe kleiner Batterien:
